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Elektrititätzwirtschaftsgesetz

Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) und Netzausbau in Österreich

Der Strommarkt in Österreich hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Heute sind Erneuerbare Energien kein Nischenthema mehr, sondern die Haupt-Energieversorger. Dementsprechend soll sich nun auch die Gesetzeslage ändern.  

 

Fast 90 Prozent des Stroms in Österreich stammen aus erneuerbaren Energiequellen. Allein rund 60 Prozent davon macht die Wasserkraft aus. Der Anteil der Solarenergie liegt bei sechs Prozent. Das war nicht immer so. Noch vor zehn Jahren lag der Anteil der Erneuerbaren bei 25,8 Prozent. Damit war 2014 aber immerhin das erste Jahr, in dem der meiste Strom in Österreich aus erneuerbaren Quellen stammte. Gleichzeitig sanken damals gerade die Anteile von Steinkohle und Erdgas.

Bisher regelt das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) die Stromversorgung. Erstmals wurde es vor 20 Jahren beschlossen und immer mal wieder überarbeitet und aktualisiert. In diesem Jahr soll es allerdings eine große Veränderung geben. Aus dem ElWOG soll das EIWG werden. Zumindest, wenn es nach den Plänen des Energieministeriums (BMK) geht. 

Diese Änderungen soll es geben

Die wirtschaftlichen Interessen am Strommarkt sind heute andere. Wesentliche Grundpfeiler der Energieversorgung sind die Erneuerbaren. Demnach sind sie wirtschaftlich viel relevanter als noch vor zehn Jahren. Mit der Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) und Netzausbau in Österreich soll sich laut dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) der Strommarkt stärker auf die Endkunden fokussieren. Das bedeutet auch weniger Hürden für Energiegemeinschaften.

Außerdem müssen regionale Verteilnetzbetreiber ihre Ausbaupläne künftig zehn Jahre im Voraus vorlegen. Die Regulierungsbehörde E-Control muss diese dann genehmigen. Weiters soll ein flexibler Netzzugang dazu beitragen, dass Solar- und Windkraftwerke schneller angeschlossen werden können. Möchte also jemand, der eine Solaranlage betreibt, Strom ins Netz einspeisen, muss dies künftig in überschaubarer Zeit möglich sein. Und zwar auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann. 

Folgende weitere Punkte sieht das Gesetz vor

  • Bundesweit geltende, gleiche Netzbedingungen 

  • Netzbetreiber sollen Smart-Meter-Daten einfacher nutzen können (nicht mehr nur mit Zustimmung der Kunden) 

  • Netzbetreiber müssen für mehr Transparenz verfügbare Netzkapazitäten auf einer gemeinsamen Internetplattform veröffentlichen 

  • Möglichkeit eines vorübergehenden flexiblen Netzzugangs, damit Ökostromanlagen schneller an Netz gehen können 

  • Verbot des Betriebs öffentlicher Ladepunkte durch den Netzbetreiber 

  • Netzgesellschaften dürfen nur Stromspeicher betreiben, sofern die Anlagen ausschließlich dem Netzbetrieb dienen 

  • Eigenversorgung umfasst künftig Erzeugung, Verbrauch, Speicherung und Verkauf elektrischer Energie 

  • Anlagen zur Eigenversorgung können durch einen Dritten betrieben werden, zum Beispiel einen Pächter 

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen dürfen jetzt auch Speicher betreiben: Kommunen müssen nicht für jede ihrer lokalen oder regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften eine eigene Gesellschaft oder einen eigenen Verein gründen. 

So ordnen wir das Gesetz ein

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien vereinfach soll. Trotzdem gibt es darin Punkte, die gut sind und andere, die verbessert werden müssen. 

Positiv ist die bessere Rechtssicherheit. Laut der Arbeiterkammer laufen aktuell mehrere Gerichtsverfahren, weil es so eine Sicherheit im bisherigen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (Elwog) nicht gab. Künftig müssen Energielieferanten Preiserhöhungen genau und nachvollziehbar begründen.  

Wichtig sind die Rechte der Solarkunden, die den erzeugten Strom selber nutzen, Energiegemeinschaften gegründet haben oder Direktabnahmeverträge nutzen. Lieferanten dürfen künftig nicht mehr entscheiden, wer an Energiegemeinschaften teilnimmt.  

Jene Verträge, die besagen, dass man den Strom in einer festgelegten Laufzeit nur von einem Lieferanten abnehmen darf, sollen durch ein Diskriminierungsverbot aufgehoben werden. Das Gesetz macht das Stromnetz transparenter und bindet neue Marktteilnehmer ein. Damit geht die Politik einen Schritt auf die Bevölkerung zu und einen zurück von den wirtschaftlichen Interessen der Netzanbieter. Schwierig könnte es allerdings werden, wenn alle Smart Meter im Viertelstundentakt Daten übermitteln sollen. Dafür sind die Netze aktuell nicht ausgelegt. Und auch der Ausbau an sich funktioniert zwar am Papier schnell, wird in der Realität aber trotzdem von Lieferengpässen betroffen sein. 

Problematisch ist auch die beschränkte Befreiung der Speicher vom Netzentgelten und zwar in dem Fall, wenn sie systemdienlich betrieben werden. Wie das dann in der Praxis aussieht, ist nicht klar. Es wäre wichtig, dass alle neuen Speicher von Netzentgelten befreit sind. Nur so klappt es, die Speicherkapazitäten massiv ausbauen zu können. 

So geht es weiter

Zum ersten Mal wurde der Gesetzesentwurf im Januar veröffentlicht. Seitdem gingen während der Begutachtungsphase über 130 Stellungnahmen aus der Energiewirtschaft ein. Aktuell wird innerhalb der Koalition abgestimmt. Wenn zwei Drittel im Parlament dafür stimmen, wird das Gesetz verabschiedet. 

Über den Autor

Peter Knuth

Geschäftsführer von enerix

Als Experte auf dem Gebiet nachhaltiger Energie unterstützt Peter Knuth seit 2007 Hausbesitzer auf dem Weg zur unabhängigen Energieversorgung.

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