Direkt nach der Sommerpause am 16. August hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert und der Zubau von Photovoltaik beschleunigt werden. Welche Gesetzesänderung für den privaten Photovoltaik-Akteur relevant sind, erfährst du in diesem Artikel.
Balkonkraftwerke bei Mietern und der Regierung sehr beliebt
Für Solarsteckeranlagen oder Balkonkraftwerke gibt es verschiedene Vereinfachungen. So wird es künftig möglich sein, Balkonkraftwerke mit einer höheren Wechselrichterleistung zu errichten. Von aktuell maximal 600 Watt wird auf 800 Watt erhöht.
Bei steckerfertigen Solaranlagen, die beispielsweise für Fassaden oder Terrassen geeignet sind, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von bis zu 2.000 Watt haben, hier galt zuvor auch die Grenze von 600 Watt. Die steckerfertigen Solaranlagen dürfen die Wechselrichterleistung von 800 Watt aber nicht überschreiten.
Darüber hinaus soll die Meldepflicht für Balkon-Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber entfallen. Die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt bestehen, soll aber künftig weniger Angaben benötigen. Ist die Anlage dort registriert, erfolgt automatisch eine Meldung an den Netzbetreiber.
Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken soll vereinfacht und beschleunigt werden. Daher werden ab 2024 rückwärtsdrehende Zähler geduldet, bis ein geeichter Zweirichtungszähler installiert wird.
Vereinfachung von PV-Anlagen für Wohnungseigentümer
Endlich wird es auch für Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern einfacher, Photovoltaik-Anlagen zu errichten und den Solarstrom zu nutzen. Nach österreichischem Vorbild wird der Typ einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage eingeführt. Damit können Wohnungseigentümer auf ihrem Hausdach zusammen eine PV-Anlage betreiben, ohne dass einer von ihnen zum Stromversorger mit sämtlichen Pflichten wird. Bisher musste für die komplizierte Abrechnung und Lieferung von zusätzlichem Solarstrom auf dem Dach eine separate Betreiber-Instanz eingeschaltet werden.
Mit den neuen Regelungen ist das nicht mehr nötig. Stattdessen wird der erzeugte Solarstrom direkt an die einzelnen Haushalte verteilt, und zwar nach einem festen Verteilungsschlüssel. Dadurch entfallen der Aufwand und die Kosten, die mit einer separaten Betreiber-Instanz verbunden waren.
Mehr Mieterstrom soll möglich werden
Die neuen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung kommen Mieterstromprojekten zugute. Dadurch werden unverhältnismäßige technische Anforderungen vermieden, die bisher vor allem in Quartieren eine echte Herausforderung für den Vermieter waren. Zukünftig wird auch Mieterstrom in gewerblichen Gebäuden möglich sein, was bisher auf Wohngebäude begrenzt war. Damit können Mieter von gewerblichen Flächen Solarstrom vom Vermieter beziehen. Zudem wird auch Strom aus Anlagen auf Nebengebäuden und Garagen als Mieterstrom gefördert, wenn er direkt im dazugehörigen Gebäude ohne Durchleitung durch ein Verteilnetz verbraucht wird. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Somit werden zu hohe technische Anforderungen vermieden.
Erleichterte Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW
Die Direktvermarktung von Strom aus Anlagen bis 25 kW wird durch eine Lockerung der recht strengen Vorgaben zur technischen Ausstattung vereinfacht. Sie bedeutet, dass der erzeugte Solarstrom an der Strombörse verkauft oder direkt an Stromverbraucher geliefert wird. Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit der PV-Anlage. Für Anlagen bis 25 kWp fällt diese Vorgabe weg bzw. reicht ein einfacher Smartmeter auch aus. Dies führt dazu, dass Betreiber von PV-Anlagen bis 25 kW leichter in die Direktvermarktung einsteigen können, ohne hohe technische Aufrüstungen vornehmen zu müssen. Diese Änderung eröffnet neue Möglichkeiten für eine kosteneffiziente Stromvermarktung aus kleineren Anlagen.
Keine oder nur wenige Veränderung für private Hausbesitzer
Für den privaten Hausbesitzer, der eine Anlage auf seinem Einfamilienhaus installieren will, wurden leider keine Vereinfachungen geschaffen, beispielsweise die komplette Abschaffung von Brandabständen von Photovoltaikanlagen auf Reihenhäusern oder Vereinfachung der Anlagenanmeldung über eine zentrale Plattform.
Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es doch. Ab 2025 muss der Netzbetreiber die Netzanfrage zum Anschluss einer PV-Anlage innerhalb eines Monats anstatt aktuell acht Wochen beantworten.
Hintergrund
Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral sein und in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts dürfen nur noch so viele Emissionen ausgestoßen werden dürfen, wie die Erde auf natürlichem Weg aufnehmen kann. Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei die Photovoltaiktechnologie: In der Stromerzeugung ist sie komplett emissionsfrei und somit ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Aktuell macht PV-Strom mit rund 67 Gigawatt installierter Leistung etwa 45 Prozent der erneuerbaren Energien in Deutschland aus. 2023 sollen es 215 GW sein.
Mehr Informationen gibt es auf dem offiziellen Überblickspapier.
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