Enerix Franchise

Photovoltaik und Stromspeicher Finanzierung

Bar zahlen oder lieber finanzieren?

Willst du deine Photovoltaikanlage oder deinen Stromspeicher lieber bar bezahlen oder finanzieren? Beide Varianten bieten dir Vorteile. 

Wenn du statt der geringen Zinsen, die du für dein Erspartes erhältst, lieber deine Anlage finanzieren willst, dann nutzt du die wirtschaftlichen Vorteile ab dem ersten Tag. Alle Einnahmen und Einsparungen fließen direkt in deine Tasche. Die aktuell niedrigen Kreditzinsen bieten aber auch attraktive Möglichkeiten, dass du kein eigenes Kapital einsetzen müssen.

Wir helfen dir bei der Finanzierung

Dein enerix-Hauskraftwerk kannst du auch günstig finanzieren. Hierfür gibt es eine spezielle Finanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, die du bei deiner Partnerbank, der SWK-Bank bequem und schnell online erhältst. Klicke hier oder auf das SWK-Logo und folge den Arbeitsschritten.

Neben persönlichen Daten benötigst du Angaben zum Einkommen und zum Arbeitsverhältnis. Binnen 30 Sekunden wird dir das Ergebnis mitgeteilt. Wähle das richtige Kreditprogramm für dich aus:

KfW Photovoltaik- und Speicherkredit für Anlagen in Deutschland

Das Programm 274 - Für Photovoltaikanlagen

  • Wenn du nur deine Photovoltaikanlage finanzieren möchtest
  • Wenn du deinen Speicher finanzieren möchtest und keine KfW-Speicher-Förderung beantragen möchtest

Programm 275 - Für Photovoltaik-Stromspeichersysteme 

  • Wenn du deine Photovoltaikanlage mit Speicher finanzieren möchtest und die KfW-Förderung für den Speicher beantragen willst
  • Wenn du deine bestehende Photovoltaikanlage (Installation nach dem 1.1.2013) mit einem Speicher erweitern willst und die KfW-Förderung für den Speicher beantragen willst

Voraussetzungen für die Kreditbeantragung:

  • Mindestkreditsumme: 5.000€, Höchstkreditsumme: 100.000€
  • Alter Kreditnehmer: 18 Jahre bis 69 Jahre
  • Mindestnettoeinkommen: 1.300 €
  • Wohnsitzadresse: In Deutschland
  • Sitz des Arbeitgebers: In Deutschland
  • Positive Schufa / Infoscore
  • Ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis oder eine unbefristete Rentenleistung
  • Bei allen Nicht-EU-Bürgern muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vorhanden sein